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   OLG Hamm, 24.09.2013 - II-11 UF 59/13   

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https://dejure.org/2013,46385
OLG Hamm, 24.09.2013 - II-11 UF 59/13 (https://dejure.org/2013,46385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2013 - II-11 UF 59/13 (https://dejure.org/2013,46385)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2013 - II-11 UF 59/13 (https://dejure.org/2013,46385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung bei fehlender Eignungsprüfung des Adoptionsbewerbers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung bei fehlender Eignungsprüfung des Adoptionsbewerbers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 498
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 11 UF 59/13
    Berücksichtigt man nunmehr, dass sich die Anerkennungsfähigkeit einer Auslandsadoption im Hinblick auf § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG danach beurteilt, ob die Adoption "im Ergebnis" also in ihrer praktischen Erscheinungsform in Deutschland gegen den deutschen "Ordre - Public" verstößt oder nicht (vgl. BGHZ 118, 312, 331 zu § 328 ZPO; BGH FamRZ 2004, S. 1952, 1955 zu Art. 6 EGBGB), kommt der Senat zu dem Ergebnis, dass die Anerkennung der Adoption zu versagen ist.
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 225/01

    Anwendung religiösen Rechts durch deutsche Gerichte; Scheidung einer Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2013 - 11 UF 59/13
    Berücksichtigt man nunmehr, dass sich die Anerkennungsfähigkeit einer Auslandsadoption im Hinblick auf § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG danach beurteilt, ob die Adoption "im Ergebnis" also in ihrer praktischen Erscheinungsform in Deutschland gegen den deutschen "Ordre - Public" verstößt oder nicht (vgl. BGHZ 118, 312, 331 zu § 328 ZPO; BGH FamRZ 2004, S. 1952, 1955 zu Art. 6 EGBGB), kommt der Senat zu dem Ergebnis, dass die Anerkennung der Adoption zu versagen ist.
  • OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 15 UF 184/15

    Auslandsadoption: Anerkennungsfähigkeit einer chinesischen Adoptionsentscheidung

    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, B. v. 24.09.2013 - 11 UF 59/13 Zit. n. juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 Zit.
  • OLG Frankfurt, 10.02.2017 - 1 UF 130/15

    Notwendigkeit eines Abhilfeverfahrens bei Verfahren nach dem

    Eine Adoptionsentscheidung erfordert eine umfassende Prüfung der Adoptionsgeeignetheit, welche die gesamten Lebensumstände, insbesondere persönliche und familiäre Umstände erfassen muss (OLG Hamm v. 24.9.2013 - 11 UF 59/13 = BeckRZ 2014, 06048; AG Hamm v. 21.4.2015 - 20 F 42/14, zitiert nach juris Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 1 UF 1/14

    Anerkennung einer tunesischen Adoptionsentscheidung; Zulässigkeit einer

    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013 - II-11 UF 59/13 -, zitiert nach Juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 2 UF 108/14
    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013 - 11-11 UF 59/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 - alle juris).
  • AG Frankfurt/Main, 07.05.2018 - 470 F 16114/17
    Bei Adoptionsentscheidungen zählt zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts die Ausrichtung der ausländischen Adoptionsentscheidung am Kindeswohl (OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 714; OLG Celle, FamRZ 2012, 1226; OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013, Az. II-11 UF 59/13, juris; Staudinger/Henrich (2014) EGBGB Art. 22, Rn. 88).
  • AG Hamm, 29.08.2016 - 20 F 26/14

    Anerkennung einer Auslandsadoption durch Überprüfung der Geeignetheit (hier:

    Erforderlich ist eine umfassende Prüfung der Adoptionsgeeignetheit, welche die gesamten Lebensumstände erfassen muss und sich insbesondere auf persönliche und familiäre Umstände zu erstrecken hat, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013, BeckRS 2014, 06048.
  • OLG Karlsruhe, 10.09.2015 - 2 UF 78/15
    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013 - 11-11 UF 59/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 - alle juris).
  • OLG München, 10.10.2017 - 33 UF 298/17
    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013 - 11-11 UF 59/13 -, OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 -, OLG Düsseldorf IPRspr 2014, Nr. 111b, 260-264 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 582-583 ).
  • OLG Schleswig, 02.12.2019 - 15 UF 137/19
    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, Beschluss vom 24. September 2013 - 11 UF 59/13 - juris Rn. 23; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 - juris Rn. 8).
  • AG Jena, 25.10.2018 - 47 F 342/18
    Im Übrigen ist eine ausländische Adoptionsentscheidung regelmäßig dann nicht anzuerkennen, wenn die Adoptionsbewerber bereits im Vorwege versucht haben, in Deutschland ein Kind zu adoptieren und das Jugendamt dem nicht zugestimmt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013, Az: 11 UF 59/13).
  • AG Hamm, 21.04.2015 - 20 F 42/14
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